Visum
Ob Sie als internationale*r Studierende*r ein Visum zur Einreise nach Deutschland brauchen, hängt von Ihrer Staatsbürgerschaft sowie Ihrer gewünschten Aufenthaltsdauer ab. Bitte informieren Sie sich frühzeitig, beispielsweise auf der Website des Auswärtigen Amts, ob Sie visumpflichtig sind.
Für internationale Studierende gibt es zwei Formen von Visa:
- Visum zur Studienbewerbung
Wenn Sie noch keine Hochschulzulassung haben, können Sie ein Visum zum Zweck der Studienbewerbung beantragen.
- Visum zu Studienzwecken
Sind Sie bereits zu einem Studium zugelassen, können Sie ein Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken beantragen. Dieses wird in der Regel für drei Monate erteilt. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie für Ihren weiteren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung Berlin beantragen.
Erforderliche Unterlagen zur Beantragung Ihres Visums u. a.:
- Reisepass
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Finanzierungsnachweis
- Nachweis bisheriger Studienleistungen
- Nachweis über eventuell vorhandene Deutschkenntnisse oder einen geplanten Sprachkurs in Deutschland
- Zulassungsbescheid der Hochschule bzw. Nachweis über die schulischen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums
Bei der Beantragung Ihres Visums müssen Sie Folgendes beachten:
- Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Monate dauern. Ohne gültiges Visum ist Ihre Einreise nach Deutschland nicht möglich.
- Touristen- oder Sprachvisa können nicht nachträglich in ein Visum zu Studienzwecken/eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
- Der Termin für Ihre Einreise nach Deutschland ist so zu legen, dass ausreichend Zeit für Ihre Immatrikulation sowie wichtige Behördengänge bleibt. Ihre Immatrikulation ist eine Voraussetzung für die Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Wer braucht kein Visum?
- Staatsangehörige der EU-/EFTA-Mitgliedstaaten, von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea (Südkorea), San Marino, Vereinigste Staaten von Amerika.
- Internationale Studierende in EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark, Großbritannien, Irland), die dort einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums besitzen.
- Personen, die einen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates besitzen.
Hinweis für britische Staatsangehörige:
Informationen zum Aufenthaltsrecht nach dem Brexit, finden Sie auf folgender Seite des Bundesministerium des Innern:
Weitere Informationen
Aufenthaltserlaubnis
Wenn Sie nicht Staatsbürger*in eines EU-/EFTA-Mitgliedsstaates sind und Ihr Studienvorhaben länger als 90 Tage dauert, müssen Sie innerhalb der ersten drei Monate eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung Berlin beantragen. Der Antrag ist persönlich zu stellen und sollte möglichst mit Termin erfolgen.
Erforderliche Unterlagen u. a.:
- gültiger Pass
- ein aktuelles biometrisches Foto
- Antragsformular
- Lebensunterhaltsnachweis
- bei erstmaliger Erteilung: z. B. Sperrkonto über bestimmte Summe / Verpflichtungserklärung auf amtlichen Vordruck / Stipendienbescheinigung / notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten
- bei Verlängerung: Kontoauszüge der letzten sechs Monate
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung
- Meldebestätigung oder Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Bitte denken Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist daran, Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Die Verlängerung ist abhängig vom ordnungsgemäßen Verlauf Ihres Studiums.
Hinweis - Landesamt für Einwanderung Berlin
Das Landesamt für Einwanderung Berlin bietet die Möglichkeit Termine online zu vereinbaren. Termine müssen vor Ablauf des Aufenthaltstitels gebucht werden.
Hinweis Hochschulwechsel
Wenn Ihr Aufenthaltstitel auf eine bestimmte Hochschule und/oder einen Studiengang beschränkt ist, müssen Sie den Wechsel beim Landesamt für Einwanderung Berlin beantragen und in Ihren Aufenthaltstitel eintragen lassen.
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