Bei Nachweis eines wichtigen Grundes können sich Studierende auf schriftlichen Antrag für die Dauer eines Semesters beurlauben lassen. Mehr
Termine & Fristen
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Abschlussprüfung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss mit der Rückmeldung zum 4. Studiensemester schriftlich beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Die Repertoireaufstellung muss rechtzeitig zur Orchesterplanung und zur Überprüfung durch die jeweilige Fachabteilung eingereicht werden.
Die Ausbildung endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres, es sei denn, die Auszubildende/der Auszubildende hat den Besuch der allgemeinbildenden Schule noch nicht abgeschlossen. In diesem Fall endet sie spätestens mit dem Semester, in dem die allgemeinbildende Schule abgeschlossen wird.
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