Bei Nachweis eines wichtigen Grundes können sich Studierende auf schriftlichen Antrag für die Dauer eines Semesters beurlauben lassen. Mehr
Termine & Fristen
Hier finden Sie alle relevanten Termine & Fristen des akademischen Jahres.
Abschlussprüfung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss mit der Rückmeldung zum 4. Studiensemester schriftlich beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Die Repertoireaufstellung muss rechtzeitig zur Orchesterplanung und zur Überprüfung durch die jeweilige Fachabteilung eingereicht werden.