Studienprogramm
Abteilung | Gesang/Musiktheater, Regie |
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Abteilungsverwaltung | Hannah Sandke |
Wählbare Schwerpunkte | Oper/Musiktheater, Konzert/Liedgesang |
Abschlussgrad | Bachelor of Music |
Regelstudienzeit | 8 Semester |
Teilzeitstudium | Das Studium an der HfM ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Studierenden wird auf Antrag ein Teilzeitstudium für den jeweiligen Studiengang bewilligt. Mehr |
Beurlaubung | Bei Nachweis eines wichtigen Grundes können sich Studierende auf schriftlichen Antrag für die Dauer eines Semesters beurlauben lassen. Mehr |
Anerkennungen | Studien- und Prüfungsleistungen können nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung anerkannt werden. Beratung zu Anerkennungen: Frau Bertaux |
Termine & Fristen | Hier finden Sie alle relevanten Termine & Fristen des akademischen Jahres. |
Abschlussprüfung | Die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt über die Studienberatung. Mehr |
- PDF, 439 KB
Rahmenstudien- und -prüfungsordnung vom 25.01.2023 (seit 03.02.2023 im Bestätigungsverfahren bei der zuständigen Senatsverwaltung)
- PDF, 150 KB
Musterstudienplan Bachelor Gesang: Gültig für Studierende, die im SoSe 2023 und früher immatrikuliert wurden oder das Studium im WiSe 2023/24 in einem höheren Fachsemester aufgenommen haben.
- PDF, 123 KB
Musterstudienplan Bachelor Gesang: Gültig für alle ab dem WiSe 2023/24 neu immatrikulierten Studierenden.
- PDF, 270 KB
Modulübersicht Bachelor Gesang: Gültig für Studierende, die im SoSe 2023 und früher immatrikuliert wurden oder das Studium im WiSe 2023/24 in einem höheren Fachsemester aufgenommen haben.
- PDF, 192 KB
Modulübersicht Bachelor Gesang: Gültig für alle ab dem WiSe 2023/24 neu immatrikulierten Studierenden.
Abteilung | Gesang/Musiktheater, Regie |
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Abteilungsverwaltung | Hannah Sandke |
Abschlussgrad | Master of Music |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Teilzeitstudium | Das Studium an der HfM ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Studierenden wird auf Antrag ein Teilzeitstudium für den jeweiligen Studiengang bewilligt. Mehr |
Beurlaubung | Bei Nachweis eines wichtigen Grundes können sich Studierende auf schriftlichen Antrag für die Dauer eines Semesters beurlauben lassen. Mehr |
Anerkennungen | Studien- und Prüfungsleistungen können nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung anerkannt werden. Beratung zu Anerkennungen: Frau Bertaux |
Termine & Fristen | Hier finden Sie alle relevanten Termine & Fristen des akademischen Jahres. |
Abschlussprüfung | Die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt über die Studienberatung. Mehr |
- PDF, 439 KB
Rahmenstudien- und -prüfungsordnung vom 25.01.2023 (seit 03.02.2023 im Bestätigungsverfahren bei der zuständigen Senatsverwaltung)
- PDF, 88 KB
Musterstudienplan Master Gesang: Gültig für Studierende, die im SoSe 2023 und früher immatrikuliert wurden oder das Studium im WiSe 2023/24 in einem höheren Fachsemester aufgenommen haben.
- PDF, 85 KB
Musterstudienplan Master Gesang: Gültig für alle ab dem WiSe 2023/24 neu immatrikulierten Studierenden.
- PDF, 58 KB
Modulübersicht Master Gesang: Gültig für Studierende, die im SoSe 2023 und früher immatrikuliert wurden oder das Studium im WiSe 2023/24 in einem höheren Fachsemester aufgenommen haben.
- PDF, 131 KB
Modulübersicht Master Gesang: Gültig für alle ab dem WiSe 2023/24 neu immatrikulierten Studierenden.
Abteilung | Gesang/Musiktheater, Regie |
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Abteilungsverwaltung | Hannah Sandke |
Abschluss | Konzertexamen |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Beurlaubung | Bei Nachweis eines wichtigen Grundes können sich Studierende auf schriftlichen Antrag für die Dauer eines Semesters beurlauben lassen. Mehr |
Termine & Fristen | Hier finden Sie alle relevanten Termine & Fristen des akademischen Jahres. |
Abschlussprüfung | Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss mit der Rückmeldung zum 4. Studiensemester schriftlich beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Die Repertoireaufstellung muss rechtzeitig zur Orchesterplanung und zur Überprüfung durch die jeweilige Fachabteilung eingereicht werden. |
Abteilung | Gesang/Musiktheater, Regie |
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Abteilungsverwaltung | Hannah Sandke |
Ausbildungsdauer | Die Ausbildung endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres, es sei denn, die Auszubildende/der Auszubildende hat den Besuch der allgemeinbildenden Schule noch nicht abgeschlossen. In diesem Fall endet sie spätestens mit dem Semester, in dem die allgemeinbildende Schule abgeschlossen wird. |
Termine & Fristen | Hier finden Sie alle relevanten Termine & Fristen des akademischen Jahres. |