Bewerbungsfrist

Studienstiftung

15. Dezember 2024

Studienstiftung des Deutschen Volkes

Förderart
  • finanzielle Förderung: monatliche Studienkostenpauschale plus Lebenshaltungsstipendium abhängig vom Elterneinkommen
  • ideelle Förderung: Beratung durch Vertrauensdozent*in an der HfM sowie Referent*in bei der Studienstiftung, Veranstaltungen der Studienstiftung wie z. B. Konzertreihe, Sommerakademien, Seminare, Tagungen
Förderbetragmonatliche Studienkostenpauschale von 300 € plus in Abhängigkeit von der finanziellen Situation der Familie Lebenshaltungsstipendium von monatlich maximal 649 €
Förderdauerentsprechend Förderungshöchstdauer laut BAföG (i.d.R. entspricht dies der Regelstudienzeit des Studiengangs)
Förderzuschläge
  • Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung (wenn nicht über Eltern krankenversichert)
  • Familienzuschlag und Kinderbetreuungspauschale (Stipendiat*innen mit Kind)
Voraussetzungen
  • Instrumentalist*innen, Sänger*innen, Dirigent*innen sowie Komponist*innen mit ausgezeichneten künstlerischen Leistungen
  • In Bachelorstudiengängen kann der Vorschlag bis zum Ende des Studiums erfolgen. Studierende in einem viersemestrigen Masterstudium müssen in ihrem ersten Mastersemester vorgeschlagen werden.
  • Es können nur Studierende im (max. 4-semestrigen) Studienabschnitt von Konzertexamen bzw. Solo- oder Meisterklasse in ihrem ersten Semester dieses Studiengangs vorgeschlagen werden (nicht aber Studierende in einem zweiten Masterstudiengang). Dieses Ergänzungsstudium muss innerhalb von einem Jahr oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss des vorhergehenden Studienabschnitts aufgenommen worden sein.
  • deutsche*r Staatsbürger*in oder Bildungsinländer*in, Staatsbürger*in eines EU-Landes, Angehörige*r anderer Länder mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland oder, wenn der Ehegatte oder ein Elternteil eine Niederlassungserlaubnis besitzt oder ein Elternteil während der letzten sechs Jahre mindestens drei Jahre im Inland rechtmäßig erwerbstätig war (siehe § 8 BAföG)
  • Zweitstudien können nicht gefördert werden. Bewerber*innen dürfen vor dem Studium, für das sie vorgeschlagen werden, in anderen Fächern bis zu max. drei Semester studiert haben.
Bewerbungsunterlagen
  • Bewerbungsformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Gutachten des Hauptfachlehrenden
  • Prüfungsprogramm für das Auswahlvorspiel
  • Bei Studierenden aus Nicht-EU-Ländern: Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen gem. § 8 BAföG erfüllen.
Auswahlverfahren

1. Runde: nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen im Stipendienbüro hochschulinternes Auswahlvorspiel und -gespräch (am 28. und 29. Januar 2025)

2. Runde: Auswahlseminar bei der Studienstiftung im September 2025

Bewerbungsfristen15. Dezember 2024