Semesterbeitrag und Rückmeldung

Alle Studierenden, einschließlich die vom Studium beurlaubten oder die, die planen, sich beurlauben zu lassen, sind verpflichtet, sich innerhalb der Rückmeldefrist zurückzumelden, wenn sie ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen wollen.

Die Rückmeldung geschieht durch die Zahlung des Semesterbeitrags in Höhe von insgesamt 299,40 Euro.
Rückmeldefrist für das Wintersemester 2024/25: 17.06.2024 - 12.07.2024
Weitere Rückmeldefristen für vergangene und zukünftige Semester finden Sie unter Semestertermine.

Am letzten Tag der Rückmeldefrist muss der Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Bedenken Sie bei der Rückmeldung bitte, dass eine Überweisung abhängig von Ihrer jeweiligen Bank auch schon einmal mehrere Tage dauern kann.

Bezahlen Sie Ihren Semesterbeitrag nicht fristgerecht, entstehen Ihnen Säumnisgebühren in Höhe von 19,94 Euro. Die Rückmeldung wird weiter von der Hochschule angemahnt.

Alle Studierenden, die auch auf die Mahnung nicht reagieren und sich nicht zurückmelden, werden nach Ablauf der Rückmeldefrist mit Wirkung zum Semesterende exmatrikuliert. Sind Sie inzwischen umgezogen, teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse rechtzeitig mit.

Bitte beachten: Die Gebühr für das Deutschlandsemesterticket kann bei einer Beurlaubung nach Semesterbeginn auf Antrag an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) erstattet werden, der Sozialbeitrag kann nur in seltenen Fällen erstattet werden.

Rückmeldung bei Mehrfachimmatrikulation

Wenn die Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin nicht Ihre Haupthochschule ist und Sie ihre Mitgliedschaftsrechte und Gebühren nicht an der Hanns Eisler ausüben bzw. bezahlen, geben Sie zur Rückmeldung als Mehrfachimmatrikulierte*r zum nächsten Semester bis 31.03. (Sommersemester) bzw. 30.09. (Wintersemester) jeweils eine Immatrikulations-/Studienbescheinigung Ihrer Haupthochschule des Folgesemesters mit Angabe aller Studiengangsbestandteile im Immatrikulationsbüro ab.

Verlust des Studierendenausweises

Bei Verlust des Studierendenausweises kann gegen eine Gebühr von 10,23 Euro ein Ersatz ausgestellt werden.

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 63,00 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Semesterticket gemäß Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets in Höhe von 176,40 €
  • Sozialfondsbeitrag gemäß Sozialfondssatzung in Höhe 3 €

Gesamtbetrag: 299,40 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Semesterticket gemäß Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets in Höhe von 176,40 €
  • Sozialfondsbeitrag gemäß Sozialfondssatzung in Höhe 3 €

Gesamtbetrag: 290,49 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Semesterticket gemäß Semesterticketvertrag in Höhe von 210,30 €, abzüglich 16,50 € Tarifersatzleistung des Landes Berlin gem. § 6 Abs. 2 VBB-Semesterticketvertrag, insgesamt 193,80 € 
  • Sozialfondsbeitrag gemäß Sozialfondssatzung in Höhe 3 €

Gesamtbetrag: 290,49 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in Höhe von 196,80 €
  • Einmaliger Landeszuschuss zum Sommersemester 2023 für zahlungspflichtige Studierende in Höhe von -75 € 

Gesamtbetrag: 232,89 € (307,89 € - 75 €)

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in Höhe von 196,80 €

Gesamtbetrag: 307,89 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in Höhe von 196,80 €

Gesamtbetrag: 307,89 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket in Höhe von 193,80 €
  • Sozialfonds-Beitrag (wird im Wintersemester 2021/2022 ausgesetzt)

Gesamtbetrag: 304,89 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket in Höhe von 193,80 €
  • Sozialfonds-Beitrag (wird im Sommersemester 2021 ausgesetzt)

Gesamtbetrag: 304,89 €