Gast- & Nebenhörer*innen

Gasthörer*innen

Wer, ohne an einer Berliner Hochschule immatrikuliert zu sein, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Seminar- oder Vorlesungscharakter der Hochschule teilnehmen will, kann auf Antrag und mit schriftlicher Zustimmung der für die gewünschten Lehrveranstaltungen jeweils verantwortlichen Lehrkraft, als Gasthörerin oder als Gasthörer registriert werden. Gasthörer*innen sind nicht Mitglieder der Hochschule.

Gasthörer*innen können an Lehrveranstaltungen nur teilnehmen, wenn dadurch Studierende der Hochschule und Nebenhörer*innen anderer Berliner Hochschulen nicht an der Teilnahme gehindert werden.

Der Antrag auf Gasthörerschaft ist schriftlich in der dafür vom Immatrikulations- und Prüfungsamt festgelegten Form, zusammen mit der Zustimmung, im Immatrikulations- und Prüfungsamt zu stellen. Dabei ist die Zahlung der Gasthörergebühr entsprechend der Rahmengebührensatzung der Hochschule nachzuweisen. Im Wintersemester ist der Antrag vom 1. Oktober bis zum 10. Oktober, im Sommersemester vom 1. April bis zum 10. April einzureichen.

Der Gesamtumfang der besuchten Lehrveranstaltungen beträgt maximal drei Semesterwochenstunden. Die Registrierung als Gasthörerin oder Gasthörer gilt für das jeweilige Semester.

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird Gasthörer*innen mit einem Hinweis auf ihren Status bescheinigt. Die Teilnahme an studienbegleitenden Prüfungen ist nicht zulässig.
 

Nebenhörer*innen

Eingeschriebene Student*innen anderer Berliner Hochschulen, die an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Seminar- oder Vorlesungscharakter der Hanns Eisler teilnehmen wollen, können auf Antrag und mit Zustimmung der jeweils verantwortlichen Lehrkraft als Nebenhörer*in an der Hochschule registriert werden, wenn dadurch keine Studierenden der Hanns Eisler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Nebenhörer*innen sind nicht Mitglieder der Hochschule. Die Registrierung erfolgt für das jeweilige Semester. Über die Registrierung wird ein Nachweis ausgestellt.

Die Zulassungsvorschriften für Studiengänge mit künstlerischen Begabungsprüfungen bleiben unberührt.

Der Gesamtumfang der besuchten Lehrveranstaltungen soll in der Regel vier Semesterwochenstunden nicht übersteigen. Nebenhörer*innen können mit Zustimmung der verantwortlichen Lehrkraft Leistungsnachweise in Lehrveranstaltungen mit Seminar- oder Vorlesungscharakter erwerben. Ein Rechtsanspruch auf das Ablegen von Prüfungen besteht nicht.

Der Antrag ist schriftlich in der dafür festgelegten Form und Frist im Immatrikulations- und Prüfungsamt zu stellen. Im Wintersemester ist der Antrag vom 1. Oktober bis zum 10. Oktober, im Sommersemester vom 1. April bis zum 10. April einzureichen.