Gast- & Nebenhörer*innen
Gasthörer*innen
Personen, die, ohne an einer Hochschule immatrikuliert zu sein, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Gruppen-, Seminar- oder Vorlesungscharakter der Hochschule teilnehmen wollen, können auf Antrag und mit schriftlicher Zustimmung der für die gewünschten Lehrveranstaltungen jeweils verantwortlichen Lehrkraft als Gasthörer*innen registriert werden.
Der Antrag ist schriftlich in der dafür festgelegten Form bis spätestens zum Vorlesungsbeginn beim Immatrikulations- und Prüfungsamt zu stellen. Dabei ist die Zahlung der festgelegten Gasthörergebühr nachzuweisen. Der Gesamtumfang der besuchten Lehrveranstaltungen soll in der Regel drei Semesterwochenstunden nicht übersteigen. Die Registrierung als Gasthörer*in gilt für das jeweilige Semester und wird auf Antrag bescheinigt.
Gasthörer*innen können an Lehrveranstaltungen der HfM nur teilnehmen, wenn dadurch eigene Studierende sowie Nebenhörer*innen anderer Hochschulen nicht an der Teilnahme gehindert werden.
Gasthörer*innen dürfen keine Prüfungen ablegen und nicht an Lehrveranstaltungen mit Einzelunterricht oder Teilnehmendenbeschränkung teilnehmen.
Nebenhörer*innen
Eingeschriebene Student*innen anderer Hochschulen, die an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Seminar- oder Vorlesungscharakter der Hanns Eisler teilnehmen wollen, können auf Antrag und mit Zustimmung der jeweils verantwortlichen Lehrkraft als Nebenhörer*in an der Hochschule registriert werden, wenn dadurch keine Studierenden der Hanns Eisler vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Die Zulassungsvorschriften für Studiengänge mit künstlerischen Begabungsprüfungen bleiben unberührt.
Der Antrag ist schriftlich in der dafür festgelegten Form und Frist im Immatrikulations- und Prüfungsamt zu stellen.