Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt

Was kann ich bei Diskriminierung tun?

Seit Oktober 2022 hat die Hochschule eine Satzung zum Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, die allen Hochschulmitgliedern, insbesondere Studierenden, das Recht einräumt, sich offiziell zu beschweren.

Erster Rat bei Erstberatungsstellen

Zunächst können Sie sich Rat suchen und vertraulich (ggf. auch anonym über Dritte) beraten lassen. Die Erst- und Verweisberatungsstellen informieren Sie über Ihre Rechte, über weitere Vorgehens- und Handlungsmöglichkeiten und verweisen bei Wunsch und Bedarf an externe Beratungsstellen oder spezifische Stellen in der Hochschule und wägen gemeinsam mit Ihnen an, ob es sich bei Ihrem Fall um Diskriminierung handelt.

Einreichen einer offiziellen Beschwerde

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie diskriminiert wurden, können Sie schriftlich oder auch mündlich offiziell Beschwerde einreichen. Die offizielle Beschwerdestelle ist die Hochschulleitung. Auf Ihren Wunsch hin kann auch die Erstberatungsstelle Ihre Beschwerde an die Hochschulleitung weiterleiten.

Bitte geben Sie dazu Rückmeldung auf folgende Fragen:

  1. Was ist wann und wo und wie genau passiert? Von wem wurden Sie diskriminiert?
  2. Woran machen Sie die Diskriminierung fest? Wie endete die Situation?
  3. Wer kann Ihre Angaben bestätigen? (Zeugen, Mails etc.)? Wer war noch beteiligt?
  4. Was haben Sie bzw. eine andere Person bereits unternommen oder was möchten Sie noch tun? 
  5. Was wünschen Sie sich? Was soll keinesfalls passieren?
  6. Welche anderen Unterstützungsmöglichkeiten nutzen Sie bzw. haben Sie bereits genutzt? Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht?

Die Hochschulleitung prüft und ermittelt im Anschluss den Sachverhalt, führt Gespräche mit allen beteiligten Personen und übermittelt Ihnen im Anschluss das Ergebnis ihrer Recherchen und mögliche Konsequenzen.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Beschwerde zurückzuziehen. Alles, was geschieht, geschieht mit Ihrem Einverständnis.

Interne Anlaufstellen

externe Beratungsstellen

Anlaufstelle zur Information, Unterstützung und Beratung bei Diskriminierung:

LADG-Ombudsstelle des Landes Berlin

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Berliner Krisendienst

Anlaufstelle bei sexualisierter Belästigung und Gewalt

Themis Vertrauenstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e.V.

Stalking

Stalking Opferhilfe

Die Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin legt großen Wert auf ein Studien- und Arbeitsumfeld, das von gegenseitiger Achtung, Wertschätzung und Toleranz geprägt ist. Sie fördert die gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Hochschulmitglieder unabhängig vom Geschlecht in Studium, Lehre, Kunst und Dienstleistung.

Ziel ist es, für alle Formen der Diskriminierung, Belästigung und Gewalt zu sensibilisieren und eine Kultur des Hinsehens und vertrauensvollen Austausches zu unterstützen. Benachteiligungen insbesondere aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität, der geschlechtlichen Identität, des Familienstandes sowie des sozialen Status und der sozialen Herkunft sollen verhindert oder beseitigt werden.